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Für Institutionen

Fehlen Ihrem Unternehmen die Fachkräfte?

Fehlende Zeit für die Personalsuche?

Sind die Kosten für die Rekrutierung vor Ort zu hoch?





Maßgeschneiderte Personallösungen für Ihr Unternehmen.

Wir von Private Care 24 Professional haben die Lösung für Ihr Unternehmen bereit!

Examiniertes Pflegepersonal aus Polen. Kompetent, zuverlässig und gut ausgebildet.

Ab dem 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab diesem Tag steht der deutsche Arbeitsmarkt auch Arbeitnehmern aus dem europäischen Ausland offen. Dies bietet immense Chancen für deutsche Pflege- und Krankenhäuser, die sich für qualifizierte ausländische Fachkräfte interessieren.
Die Dienstleistungsfreiheit ist wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Grundfreiheit des europäischen Binnenmarktes. Die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet insbesondere, dass in einem Mitgliedstaat ansässige Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend tätig sein und dort ihre Leistungen erbringen können.

Durch diese beiden Varianten besteht für deutsche Unternehmen die Möglichkeit, auf ausländisches Personal zurückzugreifen und so dem Personalmangel und Kostendruck entgegenzuwirken.

  • Festanstellung von polnischem Fachpersonal
  • Personaloutsourcing mit Private Care 24 Professional


Was bedeuten Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit?

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Sie ist eine der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, geht in ihrer Bedeutung jedoch weit über diese hinaus.
Wer Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV ist, bestimmt sich nach dem Unionsrecht und nicht nach den in einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Arbeitnehmerbegriffen. Das Unionsrecht geht von einem weiten Arbeitnehmerbegriff aus. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV ist jede Person, die eine echte tatsächliche Tätigkeit gegen Entgelt ausübt und die sich gegenüber dem Arbeitgeber in einem Unterordnungsverhältnis befindet. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zu unterscheiden von der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die in Art. 56 des AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit gewährleistet insbesondere, dass Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend tätig sein und dort ihre Leistungen erbringen können. Hierbei dürfen die Unternehmen die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Erbringung einer Dienstleistung mitbringen, also in einen anderen Mitgliedstaat vorübergehend grenzüberschreitend entsenden. Anders als bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit verrichten die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier zwar faktisch Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat, sind jedoch gerade nicht bei einem dort ansässigen Arbeitgeber beschäftigt.



Welche Möglichkeiten bestehen für Ihr Unternehmen?

Variante 1 – Festanstellung - im eigenen Betrieb, zu branchenüblichen Bedingungen. Diese Lösung ist zu empfehlen, wenn Sie mittel- bis langfristig den internen Personalbedarf decken möchten.

Variante 2 - Personaloutsourcing – diese Lösung ist vor allem bei kurzfristigem bis mittelfristigem Personalmangel eine gute und kostengünstige Variante, den Personalbedarf zu decken.


Wie funktioniert die Rekrutierung bis zur Festanstellung?

Ihr Unternehmen legt die Anforderungen fest. Dies bedeutet, sie nennen uns, wie viele Personen Sie für welche Position an welchem Standort und zu welchen Bedingungen brauchen.
Zu unseren Aufgaben gehört alles andere – wir suchen in ganz Polen die bestgeeigneten Fachkräfte, führen Vorgespräche, prüfen die Zertifikate und Diplome und organisieren falls nötig die Sprachschulung für den Erhalt des B2-Diploms in der deutschen Sprache. Zudem erledigen wir die ganzen administrativen Belange mit den deutschen Behörden und vieles mehr. Bis wir Ihnen die perfekten Kandidaten für Ihr Unternehmen zur Auswahl vorstellen – und weit darüber hinaus – stehen wir von „Private Care 24 Professional“ an Ihrer Seite.


Wie funktioniert das Personaloutsourcing?


Sie nennen uns Ihre Kriterien für das von Ihnen benötigte Personal, ob examinierte Krankenschwester, Pflegefachpersonal oder Hilfspfleger.
Wir als Pflegedienstleistungsunternehmen werden Ihr Vertragspartner.
Das medizinische Fachpersonal ist bei uns fest angestellt und wird von uns in Ihren Betrieb für eine festgelegte Zeit entsendet. Wir als Ihr Partner sind für die ganzen Sozialleistungen, Versicherungen und Rentenversicherung zuständig. Falls die von uns entsandte Kraft nicht in Ihr Team passt, sorgen wir schnellstens für geeigneten Ersatz.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unser „Private Care 24 Professional“ Team.


 

Kontakt

Polen:

Private Care 24 Sp. z o.o.
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