|
Die monatlichen Kosten für die Dienste einer Haushalts- und Pflegehilfe belaufen sich je nach Leistungsaufwand auf 1’420.- bis max. 2’040.- Euro netto, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder ein Ehepaar handelt. Dies sind tägliche Kosten zwischen 47.- und 68.- Euro. In diesen Kosten sind alle Sozialleistungen, Steuern und Versicherungen enthalten.
Dazu kommt eine Jahrespauschale für die Administration und Betreuung durch „Private Care 24“ in der Höhe von 500.- Euro netto.
Die Fahrtkosten der Rund-um-Betreuung, (Euro 130.- für eine Hin und Rückfahrt, 4-6 mal im Jahr) plus Kost und Logis.
Werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung übernommen?
Ist die Pflegeperson in eine Pflegestufe eingestuft, kann die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen bzw. mit der Geldleistung für Pflegesachleistung anteilmäßig kombiniert werden.
Pflegebedürftige, denen die Pflegestufe III zugewiesen wurde, können im Einzelfall einen Anspruch auf eine Härtefallregelung beantragen, wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam und zeitgleich erbracht werden kann, oder die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität mindestens sieben Stunden täglich und davon wenigstens zwei Stunden in der Nacht erforderlich ist. Diese Härtefallanerkennung setzt immer die Einschaltung eines professionellen Pflegedienstes voraus, denn es handelt sich dabei nicht um eine weitere Pflegestufe, sondern um eine Sonderform der Pflegesachleistung.
|
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, die Ihnen genau erläutert, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Sie können dann die finanzielle Belastung bereits im Vorfeld klären.
Sind Sie durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden, werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Sind die Kosten von der Steuer absetzbar?
Ja, sind sie. Senioren können eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen. Auch pflegende Angehörige, die sich finanziell beteiligen, können ihre Kosten teilweise steuerlich absetzen. Die genaue Höhe klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Was bedeutet „Kost und Logis“ für die 24-Stunden-Betreuung?
Ihre 24-Stunden-Betreuung bekommt ein abschließbares, normal ausgestattetes Zimmer im Haushalt und darf das Bad mitbenutzen oder hat ein eigenes Bad. Verköstigt wird Sie durch den gemeinsamen Haushalt.
|